Freitag, 23.6.2023
Verpflichtung zur Notfallsanitäterfortbildung nicht ohne Personalrat

Wird ein Hauptbrandmeister angewiesen, sich zum Notfallsanitäter fortzubilden, muss der Personalrat beteiligt werden. Beamte können laut Bundesverwaltungsgericht zwar durch Weisung zu dienstlichen Weiterqualifizierungsmaßnahmen verpflichtet werden, wenn es sich um Anpassungsfortbildungen handelt. Der Dienstherr müsse aber gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Teilnehmerauswahl beachten.

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