Dienstag, 23.11.2021
Keine Normenkontrolle gegen Weitergeltungsanordnung

Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betreffend die Regelungen des für verfassungswidrig erklärten Landesfinanzausgleichsgesetzes kann dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Normenkontrolle vorgelegt werden. Der Richterausspruch sei kein tauglicher Vorlagegegenstand, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteilen vom 08.11.2021.

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