Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat am 24.11.2020 mehrere kritische Tweets von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gegen die rechtsextreme NPD für verfassungskonform erachtet und eine Organklage des NPD-Landesverbandes abgewiesen. Die Tweets seien durch seine Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gedeckt gewesen.
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