Nach dem vorzeitigen Bekanntwerden des Urteils zur Wahlrechtsreform im Juli hat das BVerfG seine Untersuchung des Vorfalls abgeschlossen. Schuld war demnach eine "technische Funktion", durch die eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine bestimmte URL-Adresse abgerufen werden konnte.
Mehr lesenDer Tiergartenmörder ist frei - doch was sagt die StPO eigentlich zum "Gefangenenaustausch"? Das diskutieren Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt in der aktuellen Folge. Außerdem: Ein US-Gericht und deutsche Verbraucherschützer wehren sich gegen die Tech-Riesen, Entscheidungsgründe im Fall Maja T. und Updates von Compact-Magazin bis "Blockversager".
Das Wahlrechtsurteil war viel zu früh online, scheint aber alle glücklich zu machen. Im vielleicht letzten deutschen NS-Prozess könnte der BGH zwischen Morden in Konzentrations- und in Vernichtungslagern unterscheiden. Das JPA Hamm nennt die Durchfaller im Ersten Examen öffentlich "Blockversager".
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