Wer Mitglied in der AfD ist, ist damit nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg entschieden. Insbesondere berechtige allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Der im Eilverfahren ergangene Beschluss ist rechtskräftig.
Mehr lesenEin Berufsschäfer hat keinen Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb, zum Führen und zur Benutzung einer Flinte, um seine Schafherde gegen einen Wolf zu schützen. Es bestehe in solchen Fällen kein waffenrechtliches Bedürfnis, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 06.09.2022.
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