Dienstag, 12.4.2022
Entschädigung bei Vorverlegung des Urlaubsrückflugs um mehr als eine Stunde

Das Landgericht Düsseldorf hat am 11.04.2022 entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, als annulliert gilt. Fluggäste können in solchen Fällen von der Fluggesellschaft auch dann Entschädigung verlangen, wenn sie den Flug in Anspruch nehmen, betonte das Gericht.

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Dienstag, 21.12.2021
Mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt als "annulliert"

Ein Flug ist als annulliert anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Wurde ein bestimmter Flug gebucht, kann unter Umständen auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen bestehen, wenn ihm die Buchung nicht übermittelt wurde. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit mehreren Urteilen vom 21.12.2021 in verbundenen Verfahren entschieden.

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