Donnerstag, 26.1.2023
Mehrjährige Strafen für Steuerhinterziehung bei Masken-Lieferung

Wegen bandenmäßiger Hinterziehung von 4,5 Millionen Euro an Steuern bei der Lieferung von Corona-Schutzmasken hat das Landgericht Hamburg drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren verurteilt. Mit Bewährungsstrafen kamen ein Steuerberater wegen Beihilfe zu einer versuchten Umsatzsteuerhinterziehung sowie ein Rechtsanwalt wegen zwei Fällen der Hinterziehung von Schenkungssteuer davon.

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