Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den Regierungsentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in geänderter Fassung angenommen. Dies berichtet der parlamentarische Pressedienst. Ziel des geplanten Gesetzes (BT-Drs. 19/24445) ist es, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu modernisieren.
Mehr lesenDas Bundeskabinett will das Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturieren und an die Bedürfnisse der Gegenwart anpassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat es am 23.09.2020 beschlossen. Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1896. Das Betreuungsrecht wurde 1992 eingeführt. Der Mensch stehe bei der geplanten Reform im Mittelpunkt, teilte die Bundesregierung mit.
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