Mittwoch, 25.1.2023
Gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung

Tritt ein Käufer seinen mit einer Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruch an einen im Hinblick auf vorrangige Eintragungen gutgläubigen Dritten ab und übereignet der Verkäufer dem Käufer dann als Zwischenerwerber das Grundstück, so können dem Zwischenkäufer die Wirkungen der Auflassungsvormerkung zugute kommen. Der Bundesgerichtshof hat betont, dass dies selbst dann gilt, wenn er selbst bei Erwerb der Vormerkung nicht gutgläubig war. 

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