Donnerstag, 13.10.2022
Anwaltliches Verschulden durch unterbliebene Vorfristnotierung

Ein Rechtsanwalt hat seine Kanzlei so zu organisieren, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Dazu gehört dem Bundesgerichtshof zufolge bei zeitaufwändigen Rechtsmittelbegründungen grundsätzlich die Anordnung, neben dem Datum des Fristablaufs zusätzlich eine etwa einwöchige Vorfrist zu notieren. Andernfalls liege darin ein dem Kläger zurechenbares Verschulden.

Mehr lesen