Donnerstag, 16.3.2023
Uneingeschränkter Widerrufsvorbehalt bei Pensionszusage ist steuerschädlich

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Uneingeschränkte Widerrufsvorbehalte, die eine Änderung der Pensionszusage in das Belieben des Arbeitgebers stellen, seien steuerschädlich, betonte der Bundesfinanzhof.

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