Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Uneingeschränkte Widerrufsvorbehalte, die eine Änderung der Pensionszusage in das Belieben des Arbeitgebers stellen, seien steuerschädlich, betonte der Bundesfinanzhof.
Mehr lesenWird dem über 60 Jahre alten Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Pensionszusage erteilt, sind diesbezügliche Rückstellungen auch bei fehlender Erdienbarkeit der Pension nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) anzusehen. Das Kriterium der Erdienbarkeit sei bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersvorsorge nicht anzuwenden, entschied das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16.11.2021.
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