Hat ein Richter im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens zuvor während seiner Ausbildung in einer am Fall beteiligten Rechtsanwaltskanzlei selbst mitgewirkt, kann er dadurch befangen sein. Entscheidend sind dabei laut Bundesgerichtshof weitere Umstände, die an seiner Unparteilichkeit zweifeln lassen. Werde ansonsten eine prozessuale Erklärung fälschlich unterstellt, werde das rechtliche Gehör der Partei verletzt.
Mehr lesenDie bloße Entscheidung über vorangegangene Befangenheitsanträge kann keine Grundlage für einen Befangenheitsantrag bilden. Das Dienstgericht des Bundesgerichtshofs weist damit Befangenheitsanträge in einem seit 2016 laufenden Prüfungsverfahren einer Richterin am Bundesfinanzhof zurück. Ein vorzeitiger Wechsel im Senatsvorsitz aus gesundheitlichen Gründen sei auch keine "Manipulation des gesetzlichen Richters".
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