Montag, 8.11.2021
Ohne Lehre kein Titel "außerplanmäßiger Professor"

Die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" durch eine Hochschule setzt voraus, dass der habilitierte Wissenschaftler im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über seinen entsprechenden Antrag an der Hochschule lehrt. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist insofern dagegen irrelevant, wie das Verwaltungsgericht Mainz entschied.

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