Donnerstag, 22.10.2020
Abtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer Anwältin nur bis Austritt aus Kanzlei

Eine vertragliche Abrede über die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung angestellter Rechtsanwälte an ihre Arbeitgeberkanzlei ist mit den Grundsätzen der Insolvenzverwaltervergütung und der persönlichen Stellung des Insolvenzverwalters vereinbar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Nicht erfasst sind allerdings die nach dem Ausscheiden eines Rechtsanwalts beantragten Insolvenzverwaltervergütungen.

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