Dienstag, 28.3.2023
BVerfG setzt Vorabinformation der Justizpressekonferenz aus

Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Mit Blick darauf, dass diese Form der Öffentlichkeitsarbeit in letzter Zeit in Kritik geraten ist, will das Gericht seine Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anwenden.

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