Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Mit Blick darauf, dass diese Form der Öffentlichkeitsarbeit in letzter Zeit in Kritik geraten ist, will das Gericht seine Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anwenden.
Umstrittene Praxis vorläufig bis Ende September eingestellt
Die Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt. Im Hinblick auf die "in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds" überdenkt das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.
Redaktion beck-aktuell, 28. März 2023.
Aus der Datenbank beck-online
Heldt/Klatt, Die Privilegierung der Justizpressekonferenz durch das Bundesverfassungsgericht, NVwZ 2021, 684
Thomas/Müller-Neuhof, Benachteiligt das Bundesverfassungsgericht Journalisten?, NJ 2020, 536
Aus dem Nachrichtenarchiv
AfD-Klage wegen Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts erfolglos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.08.2022, becklink 2024427