Eine Notarin, die auf Wunsch der Kommune bei Beurkundungen vollmachtlose Vertreter für die Stadt Rheine einsetzte, muss dafür kein Bußgeld zahlen. Eine Richtlinie der Notarkammer reicht als Grundlage dafür laut BGH nicht aus.
Mehr lesenWird der Käufer beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine vollmachtlose Person vertreten, kommt es für die Kenntnis eines Mangels auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung an. Bis er diese in den Verkehr bringt, muss er neu bekannt gewordene Sachmängel laut Bundesgerichtshof gegen sich gelten lassen. Ansonsten verhielte er sich widersprüchlich.
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