Ausländer, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland begehren, müssen zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag einer 26 Jahre alten Frau aus Afghanistan und ihres zweieinhalbjährigen Kindes abgelehnt, die nicht zur nunmehr zuständigen Botschaft in Pakistan reisen konnten.
Mehr lesenWer einem Ausländer mit einem gültigen Visum bei der Einreise ins Inland hilft, macht sich nicht des Einschleusens strafbar – selbst wenn eine Scheinehe geplant ist, die zu einem längerfristigen Aufenthaltstitel verhelfen soll. Maßgeblich ist dem Bundesgerichtshof zufolge allein die formale Gültigkeit des Papiers, nicht der individuelle Aufenthaltszweck.
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