Freitag, 23.4.2021
Erstellen von WEG-Jahresabrechnung als vertretbare Handlung

Das Erstellen einer Jahresabrechnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine vertretbare Handlung sein, soweit sie als Berechnungsgrundlage für Zahlungen der Miteigentümer dienen soll. Für diese Fallgruppe kann daher nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Kostenvorschuss zur Neuerstellung bestehen.

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