Erklärt ein Gericht eine abweichende Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft für ungültig, muss die Gemeinschaft auf Basis des Urteils eine neue Abrechnung erstellen. Auf die Bestandskraft der alten Abrechnung kann sie sich nicht berufen, so der V. Zivilsenat des BGH.
Mehr lesenDas Erstellen einer Jahresabrechnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine vertretbare Handlung sein, soweit sie als Berechnungsgrundlage für Zahlungen der Miteigentümer dienen soll. Für diese Fallgruppe kann daher nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Kostenvorschuss zur Neuerstellung bestehen.
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