Freitag, 15.3.2024
Bauverträge mit Einheitspreisen: Vertragsstrafenklauseln müssen 5%-Grenze einhalten

In Bauverträgen ist eine Klausel über eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% der Auftragssumme zulässig. Bei einem üblichen Einheitspreisvertrag darf laut BGH aber nicht an die zu Beginn vereinbarte Auftragssumme angeknüpft werden, da der Auftragnehmer dann übermäßig an Vergütung einbüßen könnte.

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