In Berlin will ein Motorradclub Ende Oktober 2020 einen Motorradkorso gegen das "Kuttenverbot" veranstalten. Das Verwaltungsgericht Berlin kam am 08.10.2020 in einem Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass der Zweck des Korsos, gegen das "Kuttenverbot" zu protestieren, nicht nur vorgeschoben sei, und es sich daher um eine geschützte Versammlung handele.
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