Mittwoch, 3.8.2022
Verbot von Infrastruktureinrichtungen für geplantes Klimacamp rechtswidrig
Das in Hamburg im August geplante Klimaprotestcamp ist eine Versammlung im Sinn des Art. 8 GG, das Verbot von Schlafzelten und Infrastruktureinrichtungen daher rechtswidrig, Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden und einem Eilantrag teilweise stattgegeben. Die verfügte Verlegung der Versammlung von der Festwiese im Hamburger Stadtpark auf eine Fläche am Altonaer Volkspark sei hingegen rechtmäßig.
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Freitag, 9.10.2020
Von Motorradclub geplanter Korso ist geschützte Demo gegen "Kuttenverbot"

In Berlin will ein Motorradclub Ende Oktober 2020 einen Motorradkorso gegen das "Kuttenverbot" veranstalten. Das Verwaltungsgericht Berlin kam am 08.10.2020 in einem Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass der Zweck des Korsos, gegen das "Kuttenverbot" zu protestieren, nicht nur vorgeschoben sei, und es sich daher um eine geschützte Versammlung handele.

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