Einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis hatte er nicht, seine Zulassung verlor ein Anwalt dennoch, nachdem er Fremdgelder unter anderem wegen einer Kontopfändung des Finanzamts nicht weitergeleitet hatte. Der AGH Nordrhein-Westfalen bestätigte den Widerruf wegen Vermögensverfalls.
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