Beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg wurde ein Mann durch einen herabstürzenden Baum schwer verletzt. Schadensersatz muss die Stadt Thale in Sachsen-Anhalt, zu der das Gebiet gehört, aber nicht zahlen. Denn Wandern im Wald erfolge auf eigene Gefahr, so der BGH.
Mehr lesenBei einer Treppe, die ins Nordeseewatt führt und regelmäßig überspült wird, ist die Rutsch- und Sturzgefahr für Nutzer offenkundig, so das Oberlandesgericht Schleswig in einem Hinweisbeschluss. Ein Handlauf reiche zur Sicherung aus. Die Anforderungen an Bodenbeläge etwa in Schwimmbädern würden bei einer dem Einfluss des Meeres ausgesetzten Treppe nicht gelten.
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