Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr
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Beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg wurde ein Mann durch einen herabstürzenden Baum schwer verletzt. Schadensersatz muss die Stadt Thale in Sachsen-Anhalt, zu der das Gebiet gehört, aber nicht zahlen. Denn Wandern im Wald erfolge auf eigene Gefahr, so der BGH.

Der Unfall hatte sich im Juli 2018 bei Thale ereignet. Das Unfallopfer, das seither querschnittsgelähmt ist, wirft der Stadt vor, ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt zu haben. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen. Der Mann verlangt unter anderem ein Schmerzensgeld von mehr als 200.000 Euro.

Seine Klage blieb durch alle Instanzen hinweg erfolglos. 2020 entschied das Landgericht Magdeburg, dass das Betreten der Waldwege auf eigene Gefahr erfolge, auch wenn es sich um so einen touristisch stark frequentierten Weg wie den Harzer Hexenstieg handele. Bei umstürtzenden Bäumen handele sich um "waldtypische Gefahren", mit denen Wanderer rechnen müssten. "Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten", so das LG. Oberlandesgericht Naumburg und Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.09.2023 – VI ZR 357/21) bestätigten das Urteil.

Nach Angaben des Deutschen Wanderverbands hat das Urteil für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wanderwege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen auch keine erhöhten Pflichten für Waldbesitzer und Eigentümer, teilte der Verband bereits in der Vergangenheit mit. 

BGH, Urteil vom 21.09.2023 - VI ZR 357/21

Redaktion beck-aktuell, bw, 20. November 2023 (dpa).