2021 fällt ein Kleinkind von einer Seebrücke auf Usedom. Geldforderungen der Mutter an die Gemeinde lehnt das LG Stralsund nun ab: Eine Seebrücke sei kein Spielplatz. Das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher – auch ungewöhnlicher – Position habe die Gemeinde nicht verhindern müssen.
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