Frü­her Lkw-Fah­rer wer­den: EU will Füh­rer­schein­recht än­dern

Die EU will mit neuen Füh­rer­schein­re­geln die Ver­kehrs­si­cher­heit er­hö­hen und den Nach­wuchs bei den Be­rufs­kraft­fah­rern si­chern hel­fen. Au­ßer­dem sol­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihren Füh­rer­schein auf dem Smart­pho­ne mit­füh­ren kön­nen.

Die Ver­hand­lungs­füh­rer des EU-Par­la­ments und des Rats der EU ei­nig­ten sich au­ßer­dem dar­auf, dass Fahr­an­fän­ger eu­ro­pa­weit mit einer zwei­jäh­ri­gen Pro­be­zeit star­ten. Alle Än­de­run­gen müs­sen noch vom Rat und dem Par­la­ment be­stä­tigt wer­den.

Ein zen­tra­ler Be­stand­teil der Re­form ist der di­gi­ta­le Füh­rer­schein. Die­ser soll künf­tig über eine EU-weite di­gi­ta­le Brief­ta­sche (EU e-Wal­let) auf dem Smart­pho­ne ab­ruf­bar sein. In­ner­halb eines Jah­res ab In­kraft­tre­ten der Re­form soll das tech­ni­sche Grund­ge­rüst ste­hen, da­nach be­kom­men die Mit­glied­staa­ten 4,5 Jahre Zeit für die Um­set­zung. Der di­gi­ta­le Füh­rer­schein soll aber nicht zur Pflicht wer­den, wer will, kann ihn wei­ter­hin als Karte be­an­tra­gen.

Eu­ro­pa­wei­te Pro­be­zeit und Al­ko­hol­gren­ze

Neben tech­ni­schen Neue­run­gen ste­hen auch stren­ge­re Vor­schrif­ten für Fahr­an­fän­ger im Fokus. Erst­mals soll in ganz Eu­ro­pa eine zwei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit ein­ge­führt wer­den, in der neue Fah­rer stren­ge­ren Re­geln und Sank­tio­nen vor allem bei Al­ko­hol am Steu­er un­ter­lie­gen.

Wer eine Fahr­erlaub­nis er­hal­ten will, soll künf­tig über die si­che­re Han­dy­nut­zung am Steu­er un­ter­rich­tet wer­den. Auch die Ri­si­ken von toten Win­keln, der Nut­zen von Fahr­as­sis­tenz­sys­te­men, das si­che­re Öff­nen von Türen sowie das Fah­ren bei Schnee und auf glat­ten Stra­ßen sol­len un­ter­rich­tet wer­den.

Die EU will mehr Lkw-Fah­rer

Um dem Fach­kräf­te­man­gel im Ver­kehrs­sek­tor ent­ge­gen­zu­wir­ken, soll das Min­dest­al­ter für LKW-Füh­rer­schei­ne von 21 auf 18 Jahre ge­senkt wer­den. Für Bus­füh­rer­schei­ne wird in Zu­kunft ein Min­dest­al­ter von 21 Jah­ren statt bis­her 24 gel­ten, wenn die Be­wer­ber über eine Be­rufs­kraft­fah­rer­qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen. Dar­über hin­aus dür­fen EU-Staa­ten 17-Jäh­ri­gen das Fah­ren von LKW oder Trans­por­tern in­ner­halb ihres Staats­ge­biets und unter Auf­sicht einer er­fah­re­nen Be­gleit­per­son er­lau­ben.

Für LKW- und Bus­füh­rer­schei­ne sol­len fünf Jahre gül­tig sein, vor der erst­ma­li­gen Aus­stel­lung ist ein Ge­sund­heits­check ob­li­ga­to­risch. Für Pkw- und Mo­tor­rad­füh­rer­schei­ne zielt die EU im Grund­satz eine län­ge­re Gül­tig­keits­dau­er von 15 Jah­ren.

Redaktion beck-aktuell, cil, 26. März 2025.

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