Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des Rats der EU einigten sich außerdem darauf, dass Fahranfänger europaweit mit einer zweijährigen Probezeit starten. Alle Änderungen müssen noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist der digitale Führerschein. Dieser soll künftig über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet) auf dem Smartphone abrufbar sein. Innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Reform soll das technische Grundgerüst stehen, danach bekommen die Mitgliedstaaten 4,5 Jahre Zeit für die Umsetzung. Der digitale Führerschein soll aber nicht zur Pflicht werden, wer will, kann ihn weiterhin als Karte beantragen.
Europaweite Probezeit und Alkoholgrenze
Neben technischen Neuerungen stehen auch strengere Vorschriften für Fahranfänger im Fokus. Erstmals soll in ganz Europa eine zweijährige Probezeit eingeführt werden, in der neue Fahrer strengeren Regeln und Sanktionen vor allem bei Alkohol am Steuer unterliegen.
Wer eine Fahrerlaubnis erhalten will, soll künftig über die sichere Handynutzung am Steuer unterrichtet werden. Auch die Risiken von toten Winkeln, der Nutzen von Fahrassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Türen sowie das Fahren bei Schnee und auf glatten Straßen sollen unterrichtet werden.
Die EU will mehr Lkw-Fahrer
Um dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken, soll das Mindestalter für LKW-Führerscheine von 21 auf 18 Jahre gesenkt werden. Für Busführerscheine wird in Zukunft ein Mindestalter von 21 Jahren statt bisher 24 gelten, wenn die Bewerber über eine Berufskraftfahrerqualifikation verfügen. Darüber hinaus dürfen EU-Staaten 17-Jährigen das Fahren von LKW oder Transportern innerhalb ihres Staatsgebiets und unter Aufsicht einer erfahrenen Begleitperson erlauben.
Für LKW- und Busführerscheine sollen fünf Jahre gültig sein, vor der erstmaligen Ausstellung ist ein Gesundheitscheck obligatorisch. Für Pkw- und Motorradführerscheine zielt die EU im Grundsatz eine längere Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.