Der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines Organs, das im vorgesehenen Verfahren zugeteilt wurde, entfällt nicht dadurch, dass das Krankenhaus falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an Eurotransplant gemeldet hat. Dies hat das Bundessozialgericht im "Göttinger Transplantationsskandal" entschieden. Der Vergütungsanspruch setze nicht voraus, dass die Regelung zur Organverteilung eingehalten wurde.
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