Mittwoch, 30.3.2022
Zu früh angebrachte Wahlplakate müssen nicht entfernt werden

Die Ortsverbände der SPD und der FDP in Quickborn müssen ihre zu früh aufgehängten Wahlplakate für die bevorstehenden Landtags- und Bürgermeisterwahlen nicht wieder abnehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig in zwei Eilverfahren entschieden. Es stellte maßgeblich darauf ab, dass die anfänglich rechtswidrige Anbringung der Plakate zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtmäßig gewesen sei, und verwies die Stadt auf Bußgeldverfahren.

Mehr lesen