Die AfD klagte dagegen, dass sie im sächsischen Verfassungsschutzbericht für 2020 erwähnt wurde. Die Berichterstattung über den sogenannten Flügel sei rechtswidrig gewesen, so die Partei. Das VG Dresden war anderer Ansicht.
Mehr lesenDer Verfassungsschutz hatte die AfD und ihre Jugendorganisation als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das OVG Münster hatte das bestätigt – und keine Revision zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Partei blieb nun erfolglos.
Mehr lesenMitte Mai hatte das OVG Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Revision ließen die Richterinnen und Richter nicht zu – dagegen geht die Partei nun vor.
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