Im Verfassungsschutzbericht 2020 des Landesamts für Verfassungsschutz wurde "Der Flügel" als extremistischer Personenzusammenschluss innerhalb der AfD im Abschnitt über Rechtsextremismus erwähnt. Dort waren Ausführungen zur Ideologie, zur Strategie und zur Struktur sowie den Aktivitäten enthalten. Zudem wurden unter anderem der Landesvorsitzende der Klägerin, Jörg Urban, sowie der Generalsekretär der AfD in Sachsen, Jan-Oliver Zwerg, mit einigen Aussagen zitiert und als Flügel-Anhänger bezeichnet.
Die ursprüngliche Fassung des Verfassungsschutzberichts 2020 ist nicht mehr öffentlich verfügbar. In einer überarbeiteten Version sind die Ausführungen zum Flügel nur noch in der Vergangenheitsform enthalten, nachdem sich zum einen der Flügel zum 30. April 2020 aufgelöst hat und es zum anderen aufgrund eines Urteils des VG Köln untersagt ist, den Flügel als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung einzustufen.
Die AfD fordert nun vom Land Sachsen, es zu unterlassen zu behaupten, dass mit dem Flügel eine ehemalige Teilorganisation der AfD die Ziele "Permanente Verächtlichmachung demokratischer Institutionen, Abschaffung des Parlamentarismus, Etablierung einer völkischen Gesellschaftsordnung mit einem ethnokulturell homogenen Staatsvolk, Pauschale Ausgrenzung, Verächtlichmachung und Rechtlosstellung von Migranten, Muslimen und politisch Andersdenkenden" verfolgt habe. Auch dagegen, dass Jörg Urban und Jan-Oliver Zweig dem Flügel zugeordnet wurden, klagt die Partei.
AfD-Nennung nicht rechtswidrig
Das VG Dresden wies die Klage ab und schloss sich der Auffassung des Landes Sachsen an (Urteil vom 07.10.2024 – 6 K 128/23). Der Bericht sei bereits abgeändert, die ursprüngliche Fassung des Verfassungsschutzberichts 2020 sei in Bezug auf die Ausführungen zum Flügel nicht mehr öffentlich verfügbar.
Nicht zu beanstanden sei auch, dass die AfD in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen worden sei. Anders als die AfD meine, handele es sich beim Flügel sehr wohl um eine Personenvereinigung, die im Verfassungsschutzbericht Erwähnung finden dürfe. Die Partei war der Ansicht, beim Flügel habe es sich lediglich um eine lose Vortragsreihe gehandelt. Das VG sah das anders und argumentierte, dass sich durch die "Erfurter Resolution" mehrere Personen formlos zu einem gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen hätten. Aufgelöst habe sich der Flügel durch die "Dresdner Erklärung". Durch die Unterhaltung einer eigenen Internetpräsenz und eines eigenen Logos sei eine Organisationsstruktur erkennbar gewesen.
Der Flügel sei darauf gerichtet gewesen, insbesondere das Mehrparteiensystem und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte außer Geltung zu setzen. Dies sei anhand einer Vielzahl von Belegen nachgewiesen, so das Gericht. Die Urban und Zwerg zugeschriebenen Haltungen seien durch verschiedene ihrer Äußerungen belegt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Die Partei klagte bereits gegen Passagen aus dem Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021, in welchem Aussagen von Björn Höcke und Stefan Möller als Verstöße gegen die Menschenwürde benannt wurden. Die Klage blieb ebenso erfolglos wie ein weiterer Antrag gegen den Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2022.