Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz-Bericht

Die AfD klagte gegen Passagen aus dem Verfassungsschutzbericht Thüringens von 2021. Dort wertete die Behörde Aussagen von Björn Höcke und Stefan Möller unter anderem als Verstöße gegen die Menschenwürde. Die Interpretationen seien zutreffend, so das VG Weimar.

Wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl ist der dortige AfD-Landesverband mit einer Klage gegen den Landes-Verfassungsschutz gescheitert. Das VG Weimar wies eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 als unbegründet ab (Urteil vom 27.08.2024 – 8 K 1272/23). Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtigzustellen. Dabei ging es nicht um die generelle Einstufung als "gesichert rechtsextrem".

AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen: "Wir gehen in die nächste Instanz." Damit könnte der Rechtsstreit vor dem Thüringer OVG weitergehen. Der Vize-Chef des Amts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich erleichtert. Er gehe davon aus, dass das Urteil Bestand habe.

Konkret ging es in dem Verfahren um drei Passagen in dem Bericht, in denen Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften "Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde", "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip" und "Geschichtsrevisionismus".

Der Vorsitzende Richter sagte, die Zitate seien insgesamt zutreffend wiedergegeben worden und ihre Interpretation übersteige nicht den gebotenen Rahmen. Beispielsweise dürfe der Verfassungsschutz in einer Aussage Björn Höckes, dass nicht alle Kulturen kompatibel seien, einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen. Auch könne es als Geschichtsrevisionismus interpretiert werden, wenn in einem Post zum Volkstrauertag in einer Aufzählung der Opfer der Weltkriege die Opfer des Holocausts fehlten.

Öffentliches Interesse wiegt schwer

Das Interesse der Öffentlichkeit wiege schwerer als der mit der Veröffentlichung verbundene Makel für die Partei, so der Richter. Außerdem könnten AfD-Vertreter trotz einer solchen Veröffentlichung weiter die entsprechenden Thesen öffentlich vertreten. In Thüringen findet am 1. September die Landtagswahl statt, die AfD führt die Umfragen aktuell mit rund 30% deutlich an.

Immer wieder geht die AfD gegen Einstufungen durch den Verfassungsschutz auf Landes- oder Bundesebene vor. Das OVG Münster hatte im Mai entschieden, dass die Einstufung des AfD-Bundesverbandes als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist. Ähnlich urteilte das VG München im Fall der AfD in Bayern. In Thüringen ist laut Möller aktuell nicht geplant, gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vorzugehen.

VG Weimar, Urteil vom 27.08.2024 - 8 K 1272/23 We

Redaktion beck-aktuell, js, 27. August 2024 (dpa).