Mittwoch, 1.7.2020
Bundesregierung beschließt kürzeres Restschuldbefreiungsverfahren

Die Bundesregierung will überschuldeten Unternehmen, Selbstständigen und Verbrauchern einen schnelleren Neuanfang ermöglichen und hat dazu am 01.07.2020 einen Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Danach soll das Verfahren künftig nur noch drei statt bisher sechs Jahre dauern. Für Verbraucher soll die Verfahrensverkürzung allerdings zunächst befristet werden.

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