BVerwG setzt Sofortvollzug von Compact-Verbot teilweise aus
Im Juli hatte das Innenministerium das Unternehmen hinter dem im rechten Spektrum beliebten Magazin Compact verboten, nun bremst das BVerwG: Ob sich das Unternehmen wirklich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, liege nicht auf der Hand.
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Die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" bleibt verboten – einschließlich ihres Chapters "United Tribuns Northside". Dieses habe sich nicht von den strafgesetzwidrigen Zwecken der Hauptvereinigung distanziert, so das BVerwG.
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