Wer schreibt, der bleibt? Grundsätzlich können zwar auch mündlich abgeschlossene Verträge rechtsverbindlich sein. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz eine besondere Form vorschreibt. Ein nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossener Verbraucherbauvertrag bedürfe jedenfalls der Textform, stellt das OLG Oldenburg klar.
Mehr lesenEin Verbraucherbauvertrag im Sinne des mit Wirkung zum 01.01.2018 neu eingeführten § 650i BGB liegt nur dann vor, wenn sich ein Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet hat. Betrifft ein Vertrag dagegen nur ein einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens, ist § 650i BGB nicht einschlägig, wie der Bundesgerichtshof nun erstmals klarstellt. Das ergebe sich unter anderem aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift.
Mehr lesenEin Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bauherren beim Neubau eines Wohnhauses die Gewerke an einzelne Handwerksunternehmen vergeben. Diese höchstrichterlich bislang ungeklärte Rechtsfrage hat das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29.03.2022 im Sinne der Bauherren entschieden. Damit können diese sich auf die hieraus ergebenden Verbraucherrechte berufen und sind nicht verpflichtet, einem Handwerksunternehmen eine sogenannte Bauhandwerkersicherung zu stellen.
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