Der BGH hat die umstrittene Frage, ob bei der Vaterschaftsanerkennung das Zustimmungserfordernis der Mutter auch noch nach ihrem Tod gilt, nunmehr verneint. Sei das Kind allerdings – anders als im vorliegenden Fall – noch keine 14 Jahre alt, müsse der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Mehr lesenSoll die Vaterschaft eines Verstorbenen festgestellt werden, sind seine Erben dem Oberlandesgricht Schleswig zufolge nicht am Gerichtsverfahren zu beteiligen. Geschehe dies dennoch, so dürften sie nicht mit den Verfahrenskosten belastet werden: Der Ausgang der Sache betreffe sie nicht direkt.
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