Der BGH hat die umstrittene Frage, ob bei der Vaterschaftsanerkennung das Zustimmungserfordernis der Mutter auch noch nach ihrem Tod gilt, nunmehr verneint. Sei das Kind allerdings – anders als im vorliegenden Fall – noch keine 14 Jahre alt, müsse der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Mehr lesenDie Anerkennung der Vaterschaft eines nichtdeutschen Kindes durch einen Vater deutscher Staatsangehörigkeit erfolgt "nicht gezielt gerade zu dem Zweck", die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt zu schaffen, wenn sie auch der Begründung, Fortsetzung oder Vertiefung einer Eltern-Kind-Beziehung dient. Das hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gestern entschieden.
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