Freitag, 12.5.2023
Keine Fiktion unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Urlaubsgewährung

Wird einem Arbeitnehmer und gleichzeitig beurlaubten Bundesbeamten für die Zeit nach Ablauf seines befristeten Arbeitsverhältnisses Urlaub gewährt, liegt darin keine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung auf unbestimmte Zeit. Laut Bundesarbeitsgericht hat er dadurch nicht unmittelbar über das Befristungsende hinaus Arbeitsleistungen erbracht.

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