Weil eine Familie ihre Reisepapiere im Hotel des Bruders aufbewahrte, verpasste sie ihren vorverlegten Flug. Auf dem Schaden bleibt sie sitzen, denn das AG München meint, es sei genug Zeit geblieben, die Papiere rechtzeitig zu besorgen, auch mit zwei kleinen Kindern.
Mehr lesenArbeitnehmer haben keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, den sie in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Der Arbeitgeber schulde dem Arbeitnehmer keinen Urlaubserfolg im Sinne eines Erholungseffekts, entschied das BAG am Dienstag.
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