Streit um "Eames-Chair": Beerdigt Luxemburg ein Stück Urheberrechtsgeschichte?
Ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem 19. Jahrhundert, der unter anderem auf Victor Hugo zurückgeht, bestimmt bis heute das Urheberrecht. Nun aber hat der EuGH vielleicht sein Ende eingeläutet, erklären Jens Petry und Tom Gaßmann.
Panoramafreiheit greift nicht: Drohnenaufnahmen aus der Luft urheberrechtlich unzulässig
Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Objekten, zum Beispiel Kunstwerken, die mithilfe von Drohnen erstellt werden, fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Sie sind daher urheberrechtlich unzulässig, wie der BGH entschieden hat.
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