Der Europäische Gerichtshof hat in zwei noch nach altem Recht zu beurteilenden Fällen von illegalen Uploads auf Plattformen wie YouTube entschieden, dass diese nicht für Urheberrechtsverletzungen haften, außer bei Kenntnis der illegalen Inhalte und fehlender unverzüglicher Löschung und Sperrung. Die neue, in Deutschland durch die Anfang Juni in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle umgesetzte Urheberrechtsrichtlinie 2019/790/EU fand hier noch keine Anwendung.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat am 03.02.2021 den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts beschlossen. Schwerpunkt der Reform ist das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regelt. Verbände und Rechteinhaber kritisieren die Pläne der Bundesregierung.
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