Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Hinweisgeberrichtline vorgelegt. Darin begrüßt der DAV zwar die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, allerdings seien Nachbesserungen bei den Haftungsbestimmungen erforderlich. Außerdem müssten Rechtsanwälte grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden.
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