Dienstag, 26.4.2022
Erstreckung der Enthaftungserklärung auf das Untermietverhältnis

Erklärt der Insolvenzverwalter die Enthaftung des Wohnraummietverhältnisses, erstreckt sich diese Erklärung auch auf das Untermietverhältnis in der Wohnung des Schuldners. Der Bundesgerichtshof verneint einen Anspruch des Verwalters auf Erstattung der Untermietzahlungen, wenn diese bereits an den Hauptvermieter weitergeleitet worden sind. Es sei einerlei, ob die Untermiete erst in die Insolvenzmasse fließe, um dann durch den Verwalter an den Vermieter gezahlt zu werden, oder ob dieser die Zahlungen direkt erhalte. Mit der Enthaftung des Wohnmietverhältnissees gehe auch der Anspruch auf die Untermietzinsen direkt auf den Schuldner über.

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Donnerstag, 7.1.2021
Untermieter eines Raums muss Entschädigung für gesamte Wohnung zahlen

Verweigert ein Untermieter die Räumung des von ihm genutzten Teils einer Wohnung, schuldet er eine Nutzungsentschädigung für die gesamten Räumlichkeiten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn eine separate Weitervermietung des Restobjekts nicht zumutbar ist. Eine gewährte Räumungsfrist entlaste den Untermieter dabei nicht.

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