Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben erstmals gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien erarbeitet. Diese "Leitlinien NRW" sind ab dem 1. Januar 2025 in ganz Nordrhein-Westfalen anwendbar.
Mehr lesenUnterhalt, den Eltern an ihr volljähriges Kind zahlen, ist nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn das Kind nicht genug Vermögen hat, um sich selbst zu unterhalten. Die Grenze zieht der BFH bei 15.500 Euro (sogenanntes Schonvermögen) – die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht einberechnet.
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