Auch wenn den Leitlinien NRW keine bindende Wirkung zukommt, zielen sie gleichwohl darauf ab, landesweit eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu gewährleisten und treten an die Stelle der bisherigen jeweils bezirksinternen Unterhaltsleitlinien der drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte, teilten die drei Gerichte in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Anknüpfend an die Düsseldorfer Tabelle behandeln sie Fragen der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und der Bemessung von Unterhaltsansprüchen. Die Leitlinien NRW sollen zu einer angemessenen Lösung des Einzelfalls beitragen. Dabei folgen sie der bundeseinheitlichen Struktur für unterhaltsrechtliche Leitlinien, die ebenso wie die Düsseldorfer Tabelle auf Koordinierungsgesprächen unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. beruht.
Auf Wunsch der Rechtspraxis vereinheitlicht
Mit der Schaffung einheitlicher unterhaltsrechtlicher Leitlinien entsprächen die Familiensenate in Nordrhein-Westfalen einem von der Rechtspraxis wiederholt geäußerten Wunsch, so die drei OLG. So fordere der Deutsche Familiengerichtstag e.V. seit vielen Jahren, die von den Oberlandesgerichten herausgegebenen Unterhaltsleitlinien zu vereinheitlichen, zusammenzufassen und zu bündeln.
Betroffene sowie Rechtsanwenderinnen und -anwender müssten sich nun in Unterhaltsangelegenheiten bei einem Wechsel in einen anderen nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichtsbezirk – etwa nach einem Umzug – nicht auf abweichende Vorgaben einstellen.