Donnerstag, 21.10.2021
Nach langjähriger Alleinverdienerehe keine Beschränkung des Unterhalts

Ohne Hinzutreten sonstiger Umstände kommt bei einer rund 36-jährigen Ehedauer einer Alleinverdienerehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind, die von der Antragstellerin überwiegend betreut wurden, sowie in Ansehung der Umstände, dass die Antragstellerin bald 60 Jahre alt ist und krankheitsbedingt erwerbsunfähig ist, eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts gemäß § 1578b BGB nicht in Betracht. Diese Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt.

Mehr lesen
Donnerstag, 20.5.2021
Unterhaltsabänderung bei sittenwidrigen Eheverträgen

Die rechtskräftige Beurteilung eines Ehevertrags als sittenwidrig kann zwar nicht durchbrochen werden, aber durch geänderte Umstände kann eine Neubewertung notwendig werden. Laut Bundesgerichtshof muss die Berufung auf einen Ehevertrag, in dem gegenseitiger nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen wurde, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nicht mehr rechtsmissbräuchlich sein. Es ging um nachehelichen Unterhalt einer Hausfrau, die inzwischen eigenes Einkommen hatte.

Mehr lesen