Montag, 17.1.2022
Untergemeinschaft "Tiefgarage" in der WEG

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch hinsichtlich einer Tiefgarage, die unter dem Wohnhaus liegt, eine Untergemeinschaft der Stellplatzinhaber gebildet werden. Sieht die Gemeinschaftsordnung eine solche Sondernutzungsgemeinschaft vor, die sich selbst verwaltet und auch eigene Instandhaltungsrücklagen bildet, werden dem Bundesgerichtshof zufolge auch nur die Mitglieder der Untergemeinschaft zur Sanierung der Garage herangezogen.

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Donnerstag, 12.8.2021
Jahresabrechnung bei Wohnungseigentum mit Untergemeinschaften

Eine Jahresabrechnung ist immer für die Gesamteigentümergemeinschaft zu erstellen und zu beschließen. Der Bundesgerichtshof sieht eine Beschlusskompetenz einer Untergemeinschaft für ihr Teileigentum nur in äußerst engen Grenzen als erlaubt an. Sie sei nur gestattet, wenn die Gemeinschaftsordnung ausdrücklich und eindeutig die Befugnis zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung – jeweils beschränkt auf die betreffende Hausgemeinschaft – verleihe. 

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