Donnerstag, 1.9.2022
Zu laut für die Innenstadt – Bußgeld wegen offenem Klappenauspuff

Die Verursachung übermäßigen Lärms durch ein fahrendes Motorrad kann auch dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, wenn der Lärm durch eine technisch einwandfreie und zugelassene Abgasanlage emittiert wird. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden und gegen einen Biker ein Bußgeld verhängt, der am Karfreitag mit offenem Klappenauspuff im Innenstadtbereich unterwegs war. Dieses Verhalten sei rücksichtslos gewesen, befand das Gericht.

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