Donnerstag, 14.1.2021
Apotheke darf Facebook-Likes nicht belohnen

Eine Bonner Apotheke darf Facebook-Likes nicht mit 2 "Schlosstalern" belohnen, die in der Apotheke gegen Prämien eingetauscht werden können. Das Landgericht Bonn stufte dies als Werbung mit bezahlten Empfehlungen Dritter ein, die wettbewerbsrechtlich unzulässig sei, wenn dieser Umstand nicht offengelegt werde. Auch die Bezeichnung der Apotheke als "exklusive Notfall-Apotheke" wurde gerügt. 

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Montag, 21.9.2020
Irreführende Werbung für "grünen Regionalstrom" untersagt

Das Oberlandesgericht Schleswig hat eine Werbung für "grünen Regionalstrom [...] direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" als irreführend untersagt. Strom aus Anlagen, die mehrere 100 Kilometer vom Verbraucher entfernt stehen, sei kein "Regionalstrom". Auch gelange der Strom nicht direkt von der Anlage in die Steckdose der Verbraucher, wenn er in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird und sich dort mit Strom aus anderen Quellen vermischt.

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